Update Mai 2026 – Möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Ergänzung

Seit April 2024 berichtet der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. regelmäßig über nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Zuletzt wurde mit Rundschreiben vom 02.09.2025 eine Liste mit Ausstellern von möglicherweise nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen mitgeteilt.

Dazu ergänzend erläutert der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Wir haben erfahren, dass zumindest zwei der zweifelhaften Online-Anbieter keine Online-AU Bescheinigungen mehr anbieten sollen. Den Websites www.dransay.com und www.au-schein.de ist zu entnehmen, dass diese Anbieter keine Online-AU-Bescheinigungen mehr anbieten. Aus Arbeitgebersicht ist dies positiv zu bewerten. Die Hintergründe der Entscheidung der oder des Plattformbetreibers sind uns unbekannt. “

Zum einen, so der Jurist, habe es in letzter Zeit vermehrt Presseberichterstattungen über die Rechtswidrigkeit solcher „Online-AUs“ ohne Arztkontakt gegeben. Aus der Presse war auch zu entnehmen, dass es wohl auch mehrere strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Betreiber geben soll. Auch der Arbeitgeberverband unternehmer nrw hat eine Strafanzeige gestellt.

„Zum anderen hat sicherlich auch die Entscheidung des LAG Hamm vom 05.09.2025 dazu beigetragen, dass das Geschäft mit dubiosen „Online AUs“ ohne Arztkontakt erschwert wurde. Nach der Entscheidung des LAG Hamm kann der Arbeitgeber bei Vorlage einer „Online-AU ohne Arztgespräch“ durch den Arbeitnehmer zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt sein, da Arbeitnehmer durch die Vorlage solcher AU-Bescheinigungen ihren Arbeitgeber über die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung täuschen. Die Entscheidung erhielt große mediale Aufmerksamkeit.“

Wahrscheinlich, so erläuterte Baumann, hätten die diese Umstände in der Gesamtgemengelage dazu geführt, dass das „Geschäftsmodell“ nicht mehr lukrativ sei. „Auch wenn sich nun die beiden bekanntesten Online-Plattformen in Deutschland bei der Erstellung rechtswidriger Online-AUs zurückgezogen haben sollen, ist jedoch weiterhin damit zu rechnen, dass rechtswidrige „Online-AUs ohne Arztkontakt“, erstellt durch andere Anbieter, im Umlauf bleiben.“

Zusammenfassung der Arztnamen

Aktuelle Liste der Aussteller von möglicherweise nicht ordnungsgemäßen Online-AU-Bescheinigungen

  • Dr. med Haresh Kumar
  • Ahmad Abdullah
  • Masroor Umar
  • Hassan Zuberi
  • Samueel Zubair
  • Dr. T Mueller
  • Dr. Klaus Mendoza
  • Hina Alber
  • Dr. Schmidt (ggf. Ortsansässigkeit prüfen)
  • Dr. Michaelane Que Jimenez
  • Dr. S. Anwar
  • Dr. Paul Schneider
  • Dr. Lukas Weber


In Abgrenzung zu den oben bezeichneten Angeboten gibt es auch Anbieter von telemedizinischen Leistungen, die rechtlich „wohl“ nicht zu beanstanden sind. Dazu gehört auch neben vielen anderen die TeleClinic. Über diese Plattform erfolgt nach unserem Kenntnisstand die Ausstellung einer Online-AU-Bescheinigung (für gesetzlich Versicherte als eAU) durch in Deutschland approbierte Ärzte nach den Vorgaben der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses durch einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt per Videosprechstunde. Diesen Bescheinigungen kommt daher grundsätzlich Beweiswert zu. Wie bei allen anderen AU-Bescheinigungen gelten aber auch hier die Regelungen zur Erschütterung des Beweiswertes. Im Zweifelsfalle ist es angebracht, sich an die Verbandsgeschäftsstelle zu wenden und das weitere Vorgehen abzustimmen.