Vorraussichtlich keine Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, werde die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in neuer Fassung vermutlich nicht mehr vor dem Auslaufen der jetzigen Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 veröffentlicht werden. Dazu betont AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Wir bedauern diese Entwicklung, da die erbetene Unterstützung der Betriebe durch eine Übersicht von tatsächlich erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen nun ein weiteres Mal in dieser Pandemie nicht rechtzeitig geliefert wird.

Für die betriebliche Praxis bedeute dies, dass es weiterhin eine Diskrepanz zwischen der SARS-CoV 2-Arbeitsschutzverordnung einerseits und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel andererseits in Bezug auf die Umsetzung der Basismaßnahmen (laut Verordnung) gebe. Grundlage des betrieblichen Infektionsschutzes sei daher nun zunächst in erster Linie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens bzw. tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren sowie der dort aufgelisteten Basisschutzmaßnahmen, wie in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgeführt.