Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, werde die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in neuer Fassung vermutlich nicht mehr vor dem Auslaufen der jetzigen Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 veröffentlicht werden. Dazu betont AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Wir bedauern diese Entwicklung, da die erbetene Unterstützung der Betriebe durch eine Übersicht von tatsächlich erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen nun ein weiteres Mal in dieser Pandemie nicht rechtzeitig geliefert wird.