Weitere Beschlüsse aus dem Corona-Gipfel: Dringlicher Appell zu weiteren Impfungen formuliert

Mit Spannung hatte die Öffentlichkeit die Beschlüsse aus dem Corona-Gipfel erwartet. Im Fokus standen dabei Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron. Wie der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Osthessen e.V., Manfred Baumann, verdeutlicht, handelt es sich bei den vereinbarten Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. „Bereits bestehende Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Feststellungen trifft.“ So laute der Appell von Bundeskanzler, den Ministerpräsident*innen und Bürgermeistern, so schnell als möglich Erst- und Zweitimpfungen oder Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen, um sich und andere zu schützen.

Und weiter erläutert Manfred Baumann: „Bund und Länder bitten die zur Durchführung von Impfungen berechtigten Personen (Ärzte, Apotheker etc.), sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen.“ So solle die Impfkampagne auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem Beschluss vom 02.12.2021 für Februar in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.“

Darüber hinaus hätten Bund und Länder die Betreiber kritischer Infrastrukturen aufgefordert ihre betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden könnten. Bund und Länder sollten sicherstellen, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden. „Bund und Länder werden sich dazu fortlaufend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen der Omikron-Variante gewappnet ist. Der neu eingerichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.“

Weiterhin teilt der AGV-Geschäftsführer mit, dass die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte weiterhin gültig sind. „Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie zum Einzelhandel inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig. Spätestens ab dem 28.12. sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen, eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts.“ Das Gebot der Stunde sei es, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Bei Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushalts werde eine vorsorgliche Testung – auch für Geimpfte – empfohlen.

Spätestens ab dem 28.12. würden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten, müssten überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen spätestens ab dem 28.12. ohne Zuschauer stattfinden.

„Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung beobachten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.“ Manfred Baumann betont abschließend, dass am 07.01.2022 der Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.