Work-and-Stay-Agentur zur Unterstützung der Erwerbsmigration

 Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat das Bundeskabinett am 5. November 2025 ein Eckpunktepapier zur Umsetzung einer sogenannten Work-and-Stay-Agentur beschlossen. Wesentlicher Inhalt, so erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann, ist es, dass die  Work-and-Stay-Agentur Prozesse der Erwerbs- und Bildungsmigration sowie den zugehörigen Familiennachzug  verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren, über eine zentrale IT-Plattformstruktur vollständig digitalisieren, sowie  durch Zentralisierung optimieren und beschleunigen soll. 

„Die Work-and-Stay-Agentur soll unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Arbeitsmarktzulassung und des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) entstehen. Eine neue Behörde soll es nicht geben.  Die Erteilung von Aufenthaltstiteln soll u.a. durch leichtere Übergänge von Bildungs- in Erwerbstitel, längere Erteilungsdauern und einfachere Arbeitsplatzwechsel erleichtert werden. Die Nutzung englischsprachiger Unterlagen soll geprüft werden und die notwendigen Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI geschaffen werden. Für Betriebe ist wichtig, dass danach zukünftig auch Arbeitgeber und bevollmächtige Dritte Anträge stellen können.“

Weiter stellt der Jurist dar, dass ein digitales Portal zentraler Zugang für die Work-and-Stay-Agentur sein soll. Das Portal soll sicherstellen, dass alle notwendigen Daten nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal eingegeben werden müssen und allen beteiligten Stellen zur Verfügung stellen.

„In den Erwerbs- und Bildungsmigrationsverfahren soll die Work-and-Stay-Agentur Erst-Ansprechpartnerin sein. Neben der Antragstellung sollen dort auch Informations- und Beratungsangebote (u.a. „Make it in Germany“, das IntWeb-Angebot der BA sowie die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland) integriert werden. Ein Verweis auf weitere Informations- und Integrationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen soll geprüft werden. Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen künftig ebenfalls über die Work-and-Stay-Agentur gestellt werden. Zuständig für die Anerkennungsverfahren bleiben weiterhin die Anerkennungsstellen der Länder und Kammern.“

Neben der Optimierung der Verfahren und einem zentralen Antragsportal sollen zusätzliche Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung mitgedacht werden.  Aufbau und Betrieb der Work-and-Stay-Agentur sollen vom Bund und gegebenenfalls ergänzend von den Ländern finanziert werden. 

Manfred Baumann bewertet das Procedere folgendermaßen: „Es ist sicherlich hilfreich, dass die Bundesregierung sich jetzt auf erste Eckpunkte verständigt hat. Die genaue Ausgestaltung der Work-and-Stay Agentur bleibt allerdings noch im Detail offen und dem weiteren Prozess vorbehalten. Das gilt insbesondere für die Zentralisierung der Verfahren für Erwerbsaufenthaltstitel. Hierzu gibt es innerhalb (und auch außerhalb) der Bundesregierung nach wie vor unterschiedliche Auffassungen.  Grundsätzlich birgt eine Work-and-Stay-Agentur große Chancen, die Migrationsverwaltung neu aufzustellen und zu modernisieren. Schnelle, transparente und digitale Verfahren müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Es ist richtig, Verfahrenserleichterungen und weitere Digitalisierung gleichzeitig umzusetzen und damit auch bei steigenden Antragszahlen den Personalbedarf zu begrenzen. Wichtig ist, nicht nur Bearbeitungszeiten, sondern auch Liegezeiten zu verkürzen.  Richtig ist auch der stärkere Einsatz von verfahrensunterstützender KI. Für echte Entlastungseffekte ist entscheidend, das Once-Only-Prinzip im Gesamtprozess konsequent einzuhalten.“

 Eine weitere Zentralisierung im Verfahren sollte nicht nur mitgedacht, sondern die Verfahren für Aufenthaltstitel und Visa beim BfAA gebündelt werden. Die bestehenden Verfahren zu digitalisieren, wird die Potenziale einer Work-and-Stay-Agentur allein nicht heben können.  Richtig ist, dass Wirkung und Erfolg der Work-and-Stay-Agentur durch ein kontinuierliches Monitoring kontrolliert werden sollen und die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt.

Nächste Schritte und weiteres Gesetzgebungsverfahren
Die Einrichtung einer Work-and-Stay Agentur soll schrittweise umgesetzt werden. Zunächst sollen bestehende Prozesse optimiert und vereinfacht werden. Ein zweiter Schritt soll die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden verbessern und ein zentrales, digitales Portal schaffen. Dafür sollen die notwendigen rechtlichen und administrativen Änderungsbedarfe ermittelt werden. Eine Ausschreibung für zentrale IT-Komponenten soll bereits im Jahr 2026 erfolgen. Kommunen, Länder, Arbeitgeber und Fachkräfte sollen in die Umsetzung frühzeitig eingebunden werden.