03 Mai 2. Entlastungspaket zur Abfederung der Energiepreise
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat das Bundeskabinett ein zweites Entlastungspaket zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise beschlossen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zusätzlich entlastet werden. Zum Hintergrund verdeutlicht AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Im März hatte die Bundesregierung das Steuerentlastungsgesetz beschlossen, mit dem die Steuerzahler von Preiserhöhungen im Energiebereich entlastet werden sollen. Das aktuelle Maßnahmenpaket hat ein Volumen von über 30 Milliarden Euro.“
Das Paket umfasst folgende Entlastungen:
Energiepreispauschale: Erwerbstätige und Selbstständige erhalten eine einmalige Pauschale i.H.v. 300 Euro. Selbstständige erhalten einen Vorschuss mittels einer einmaligen Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Kinderbonus: Das Kindergeld wird im Monat Juli 2022 einmalig um 100 Euro pro Kind erhöht.
Verdoppelung Einmalzahlung Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird auf 200 Euro verdoppelt.
9-Euro-Ticket: In den Monaten Juni bis August 2022 wird ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr angeboten.
Befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Für die Monate Juni bis August ist vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 0,30 Euro je Liter, für Diesel 0,14 Euro je Liter. Zudem wird die Energiesteuer für Erdgas und Flüssiggas abgesenkt.
Und abschließend betont Manfred Baumann: „Zur Umsetzung der Maßnahmen sind mehrere Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Das parlamentarische Verfahren wird nun in die Wege geleitet, Bundesrat und Bundestag werden die Maßnahmen voraussichtlich am 20.05.2022 beschließen.“