Überprüfung von Führerscheinen durch die Arbeitgeber

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, will der Bundesrat gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Kraftfahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Kraftfahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Länderkammer „zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ ab. Mit der Regelung ist aus Sicht des Bundesrates eine erhebliche Reduzierung von Kontroll- und Dokumentationsaufwänden für den Arbeitgeber und damit insgesamt die Entlastung von Bürokratie verbunden.

Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Um der Gefahr einer Strafbarkeit rechtssicher zu entgehen, müssten Arbeitgeber sich davon überzeugen, dass die Beschäftigten, die Firmenfahrzeuge führen, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen . Allerdings führe der Wortlaut des Gesetzes nicht aus, ‚welche konkreten Anforderungen an den Halter zu stellen sind, damit er seiner Pflicht zum Nachweis des Vorliegens einer gültigen Fahrerlaubnis des Arbeitnehmers nachkommt‘. Zur Frage, in welchen zeitlichen Abständen sich Arbeitgeber die Fahrerlaubnis vorlegen lassen müssen, gebe es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. “ Um dieser Unsicherheit zu begegnen, so der Jurist, werde in der Fachliteratur empfohlen, in regelmäßigen Abständen Führerscheinkontrollen durchzuführen und so strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. In der Folge habe sich die Praxis durchgesetzt, dass Unternehmen die Führerscheine ihrer Mitarbeiter halbjährlich kontrollieren.

Und weiter begründet Manfred Baumann: „Die geplante Klarstellung der bestehenden Regelung ist aus Sicht der Länder „verhältnismäßig, angemessen und geeignet“, um das Regelungsziel im Grundsatz uneingeschränkt zu lassen und gleichzeitig Unternehmern von aufwändigen Kontrollen und Dokumentationen zu befreien. “