Fristverlängerungen für Nachhaltigkeitsberichterstattungs- („CSRD“) und Lieferketten-Richtlinie („CSDDD“)

Nun also endlich: Nachdem sich viele Verbände und Unternehmen lange über das geplante EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) beklagt haben, reagiert die EU-Kommission und hat im Rahmen des ersten sog. Omnibuspakets vorgeschlagen, die Umsetzungsfristen für die Nachhaltigkeitsberichterstattungs- („CSRD“) und Lieferketten- („CSDDD“) Richtlinie zu verlängern. Dies geht aus einem Schreiben des Arbeitgeberverbandes Osthessen e.V. hervor.

Mit der „Stop-the-clock“-Richtlinie wird der Geltungsbeginn der zwei Richtlinien in bestimmten Fällen verschoben. Die betrieblichen Umsetzungsfristen für die CSRD-Berichterstattungspflichten greifen zwei Jahre später jeweils für börsennotierte KMU (neu: 1. Januar 2029) sowie für große Unternehmen, die noch nicht berichtspflichtig sind (neu: 1. Januar 2028). Für die Lieferkettenrichtlinie wird die Umsetzungsfrist um ein Jahr auf den 26. Juli 2027 verlängert. Dafür wurde jedoch die erste Phase der stufenweisen Einführung für sehr große Unternehmen ersatzlos gestrichen.

Der Rat der EU hat der Fristverlängerung am 26. März 2025 zugestimmt. Die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments hat der Fristverlängerung am 3. April 2025 mit 531 gegen 69 bei 17 Enthaltungen ebenso zugestimmt. Der finale Rechtstext des Omnibus-I-Pakets zur Fristverlängerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) wurde am 16. April 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (s. Anlage).

Die „Stop-the-clock“-Richtlinie trat am 17. April 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Als AGV-Geschäftsführer bewertet Manfred Baumann dies folgendermaßen: „Die schnelle Einigung zur Fristverlängerung ist ein notwendiger Schritt, betroffene Unternehmen rechtssicher zu entlasten. Die materiellen Änderungen, die ein deutlich höheres Entlastungspotenzial haben, müssen nun ebenso schnell verhandelt und angenommen werden. Nur so kann eine einheitliche nationale Umsetzung sichergestellt werden. “