06 Nov. Die Aktivrente kommt
Fragen zur Aktivrente, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, beantwortet aktuell der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann und verdeutlicht dazu: „Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann teilweise hinzuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen – mit der sog. Aktivrente. Das hat die Bundesregierung beschlossen.“ Denn: Mit der Aktivrente können bis zu 2 000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdient werden. „ Mit der Aktivrente soll für diejenigen ein Anreiz geschaffen werden, die das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeiten. Sie soll dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken. Damit soll das Weiterarbeiten attraktiver und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen werden. “
Der Jurist führt weiter aus: „Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Aktivrente gilt allerdings nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. “
Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € im Monat, so Baumann, sei grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 € hinzuverdient, müsse auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Eines ist gewiss: Mit der Aktivrente will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Davon sollen Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Eine höhere Erwerbsquote stärke außerdem die Wirtschaft.
„Die Beiträge erhöhen außerdem die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente soll daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit dienen. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.“