Wie aus einem Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes Osthessen e.V. hervorgeht, hat die Bundesregierung im Koalitionsausschuss entschieden, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 zu verlängern. Dadurch sollen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unterstützt und Beschäftigung gesichert werden. Die – regulär ab 1. Januar 2026 wieder zwölfmonatige – Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wird auf Grundlage der Verordnungsermächtigung der Bundesregierung auf bis zu 24 Monate bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Mit einem Verordnungsentwurf ist zeitnah zu rechnen.
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