Aktuell geltende Corona-Landesregelungen

Bereits Ende April hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. über den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz informiert, nach dem die Länder spätestens ab 15. April 2022 denjenigen Personen keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG mehr gewähren, die keine Booster-Impfung oder eine dem gleichgestellte Konstellation vorweisen können.

Wie Manfred Baumann als AGV-Geschäftsführer dazu ausführt, habe das RKI in Umsetzung der Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums in einer gemeinsamen Videoschaltkonferenz mit der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. April 2022 seine Empfehlungen hinsichtlich Quarantäne und Isolation angepasst.

Manfred Baumann: „Empfohlen wird insbesondere für nachweislich positiv getestete Personen eine Isolation von fünf Tagen und darüber hinaus besteht die dringende Empfehlung, sich ab Tag fünf täglich mit Antigen-Schnelltest zu testen sowie sich selbst zu isolieren bis der Test negativ ist. Für Kontaktpersonen empfiehlt das RKI eine fünftägige Quarantäne mit täglicher Selbsttestung. Einige Bundesländer haben ihre Regelungen zur Isolation und Quarantäne bereits angepasst.“

Aufgrund der neuen Entwicklungen habe die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Übersicht über die aktuell geltenden Corona-Regelungen in den Bundesländern aktualisiert.