Arbeitslosenversicherung: Geplanter Ausgleichsbeitrag vom Tisch

Nach Informationen des Arbeitgeberverbandes Osthessen werde der geplante Ausgleichsbeitrag der Arbeitslosenversicherung an den Bundeshaushalt im Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wieder gestrichen. Darauf haben sich nach Aussage des AGV-Geschäftsführers Manfred Baumann, die Koalitionsfraktionen verständigt. Die fehlenden 1,5 Milliarden €, so Baumann, sollen im laufenden Jahr stattdessen im Bundeshaushalt durch eine höhere Entnahme aus der Rücklage erwirtschaftet werden. An der Kürzung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung werde hingegen festgehalten. Außerdem soll die Sanktionsregelung im Bürgergeld für sogenannte „Totalverweigerer“ zunächst auf zwei Jahre befristet und evaluiert werden. Auf der Basis der Wirkungsforschung soll dann ergebnisoffen über eine Entfristung entschieden werden.

Dazu erläutert der Jurist Baumann: „Die Argumente der Sozialpartner wurden nun doch gehört, so dass der geplante Ausgleichsbeitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung jetzt vom Tisch ist. Die mehrfache Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung und die ebenfalls verfassungswidrige Aufgabenübertragung der Förderung beruflicher Weiterbildung von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen bleiben aber bestehen.“ Und weiter betont er: „Die Eingriffe in die Beitragskassen der Sozialversicherungen, die aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, müssen auch in der Zukunft ein Ende haben. Die Beitragskassen sind kein Schattenhaushalt, aus dem sich der Bundesarbeitsminister nach Belieben bedienen kann.“