Manfred Baumann: „Mit ihrem Auslaufen wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Die Geltung der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel ist an die Laufzeit der Corona-ArbSchV geknüpft. Dennoch soll die Arbeitsschutzregel jetzt im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASTA) überarbeitet werden, um – sofern es das Infektionsgeschehen zukünftig erforderlich machen sollte – auf eine überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie hierüber unterrichten.“