Auslegungshinweise zur hessischen Corona-Schutzverordnung: Klärung offener Fragen nicht vollständig

Eine kommentierte Fassung zur Corona-Verordnung der Landesregierung Hessen hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie das Hessische Ministerium für Soziales und Integration herausgegeben. Diese gibt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. seinen Mitgliedern zur Kenntnis. Dazu verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer: „Wir haben über unsere Landesvereinigung, der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände, die Landesregierung angeschrieben und um Klärung offener Fragen gebeten. Leider beantwortet die kommentierte Fassung diese Fragen mit Ausnahme der den Beschäftigten übertragenen Pflicht, die Testung zu dokumentieren, nicht. Deshalb wurde die Landesregierung erneut aufgefordert, den Inhalt der Corona-Verordnung für die Unternehmen praktikabel zu gestalten und insbesondere für ein rechtssicheres Fragerecht nach dem Impf- und Genesenenstatus zu sorgen.“

Hier finden Sie den den offiziellen Auslegungshinweis des Landes Hessen.