Bundesrat billigt Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie

Ganz aktuell teilt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mit, dass der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie gebilligt hat. Danach soll das Gesetz am 1. August 2022 in Kraft treten.

Dazu verdeutlicht AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Auch der Bundesrat verpasst damit eine wichtige Chance zur Digitalisierung der Arbeitsbeziehungen. Wir werden uns über unsere Dachorganisationen weiter für entsprechende grundlegende Reformschritte einsetzen. Noch vor dem geplanten Inkrafttreten werden wir ein erstes FAQ-Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Umsetzung des geänderten Nachweisgesetzes veröffentlichen.“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habe in einem Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) seine Einschätzung zur Schriftformerfordernis für den Bereich der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgegeben. Danach verpflichte das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, seine Beschäftigten schriftlich über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren, dazu zähle auch „die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts“. „Das Nachweisgesetz ist nach Auffassung des BMAS auf Betriebsrentenvereinbarungen in der Form der Entgeltumwandlung nicht anwendbar. Gerade bei Änderungen im Bereich der Entgeltumwandlung hätte die Schriftform zu einem hohen bürokratischen Aufwand geführt, da Entgeltumwandlungsbeträge sehr häufig – teilweise monatlich – geändert werden.“ Die Einschätzung des Ministeriums könnte daher ein Beitrag zu einer erleichterten Anwendung der gesetzlichen Regelungen darstellen, so Baumann abschließend.