Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habe in einem Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) seine Einschätzung zur Schriftformerfordernis für den Bereich der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgegeben. Danach verpflichte das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, seine Beschäftigten schriftlich über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren, dazu zähle auch „die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts“. „Das Nachweisgesetz ist nach Auffassung des BMAS auf Betriebsrentenvereinbarungen in der Form der Entgeltumwandlung nicht anwendbar. Gerade bei Änderungen im Bereich der Entgeltumwandlung hätte die Schriftform zu einem hohen bürokratischen Aufwand geführt, da Entgeltumwandlungsbeträge sehr häufig – teilweise monatlich – geändert werden.“ Die Einschätzung des Ministeriums könnte daher ein Beitrag zu einer erleichterten Anwendung der gesetzlichen Regelungen darstellen, so Baumann abschließend.