Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz zu

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat der Bundesrat dem vom Bundestag angenommenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Bundesrat und Bundestag haben damit die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses zur Änderung des vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossenen ursprünglichen Gesetzes vom 9. Mai 2023 angenommen. Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann verdeutlicht, umfassen die Änderungen die Konkretisierung, dass Verstöße im beruflichen Kontext erfolgen müssen. Ebenso enthalten ist die Streichung der verpflichtenden Anonymität der Meldekanäle. Vorrang, also Soll-Vorschrift, der internen Meldestelle tritt in Fällen ein, in denen wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Hinweisgeber keine Repressalien befürchten muss. „Vorgesehen ist eine Erweiterung der  Aufbewahrungsfrist von Dokumentationen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist und erforderlich ist eine Präzisierung bei der Beweislastumkehr.“ Darüber hinaus, so erläutert Baumann weiter, gebe es eine Streichung des immateriellen Schadensersatzanspruchs und eine Begrenzung der Bußgeldhöhe auf max. 50.000,00 €.

Und abschließend betont der Jurist: „Das Gesetz hat durch die Änderungen Verbesserungen erfahren. Die auch von der BDA unterstützte Anrufung des Vermittlungsausschusses war notwendig und geboten. Das HinSchG wird zum überwiegenden Teil einen Monat nach Verkündung in Kraft treten – voraussichtlich etwa Mitte Juni 2023.“