Aktualisierte Handlungsempfehlung der BDA zur Einrichtung von Hinweisgeberschutzsystemen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir Ihnen mit Rundmail vom 12.05.2023 mitgeteilt haben, hat der Bundesrat am gleichen Tag dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz wird zum überwiegenden Teil einen Monat nach Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich Ende Juni (siehe hierzu unser Rundschreiben vom 12. Mai 2023). Das Gesetz hat durch die Änderungen im Vermittlungsverfahren Verbesserungen erfahren. Die von der BDA unterstützte Anrufung des Vermittlungsausschusses war notwendig, um einem angemessenen Hinweisgeberschutz näher zu kommen.

Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Fragen erörtert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) anhand des anliegenden aktualisierten FAQ-Papiers. Ziel ist es, Hilfestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu leisten. Dabei orientieren sich die Aktualisierungen an den beschlossenen Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses.

Zur Umsetzung der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in der betrieblichen Praxis erarbeitet die BDA derzeit eine Kommentierung. Die Kommentierung wird in der Schriftenreihe BDAktuell mit dem Titel „Hinweisgeberschutz in der Praxis“ erscheinen und bietet Arbeitgebern weitere Unterstützung, den betrieblichen Hinweisgeberschutz zu gestalten. Wir werden Sie über das Erscheinen der Kommentierung informieren.