Dezentrale betriebliche COVID-19-Impfkampagne läuft an

Covid 19 - Impfdosen

Wie aus einem Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes Osthessen hervorgeht, wurden die Kontakte vor dem Hintergrund des erheblichen Bedarfs an betrieblichen Impfungen intensiviert. Danach besteht jetzt die Möglichkeit einer Vermittlung, um Unternehmen in die anlaufende dezentrale betriebliche COVID-19-Impfkampagne einzubeziehen. So steht ein Team von zurzeit sechs Ärzten sowie medizinisches Fachpersonal unter Koordination von Dr. Thomas Plappert zur Verfügung, im Rahmen der anlaufenden Impfkampagne betriebliche Impfungen vorzunehmen. Für Unternehmen ist zu beachten, dass das Ärzte-Team mit den betrieblichen Impfungen beauftragt werden muss, da nur Ärzte zur Bestellung der Impfstoffe berechtigt sind, die entweder als angestellter oder als vom Unternehmen beauftragter Arzt die Impfungen gegen COVID-19 durchführen. Erforderlich ist dabei eine verbindliche schriftliche Beauftragung, die auch über die Geschäftsstelle des Arbeitgeberverbandes geleitet werden kann. Als beauftragter Arzt ist dabei Dr. Thomas Plappert einzutragen. Vorgesehener Impfstart ist bereits der 7. Juni 2021 nach vorheriger Absprache mit den interessierten Unternehmen. Wie der Arbeitgeberverband weiter mitteilt, geht das Ärzte-Team davon aus, dass in der ersten Woche ca. 800 Impfdosen verimpft werden können. Für die Folgezeit ist angestrebt, mindestens 500 Impfdosen pro Woche in den Betrieben zu verimpfen. Bei einer entsprechenden Lieferfähigkeit des Impfstoffes soll auch für die Folgezeit eine Verimpfung von bis zu 800 Dosen pro Woche erreicht werden. Eingesetzt werden ausschließlich mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna. In der Impfkampagne wird auch bereits die medizinisch vorgesehene zweite Impfung fest eingeplant, d. h., dass alle Mitarbeiter, die im Rahmen dieser Impfkampagne erstgeimpft werden, sechs Wochen später ihre zweite Impfung verbindlich erhalten. Dieses ist von den Betrieben sicherzustellen. Die Abrechnung der Aufwendungen des beteiligten Personals erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (Ziffer 1, 5, 375). Dieses bedeutet z. Zt. eine Kostenbeteiligung der Unternehmen von 32,16 € pro Impfdosis. Gegebenenfalls fallen noch geringe Kosten für Material an, die gem. GOÄ je nach Lieferumfang aus den Apotheken an die Unternehmen weitergegeben werden.  Unternehmen, die verbindlich erklären, sich an dieser Aktion zu beteiligen, erhalten in den nächsten Tagen Checklisten zur Vorbereitung der Impfaktion, damit diese dann zügig und möglichst unbürokratisch durchgeführt werden können. Bei größeren Unternehmen mit einer entsprechenden Anzahl von impfwilligen Mitarbeitern erfolgt die Impfung im Betrieb, soweit dort die erforderliche Infrastruktur abgebildet werden kann. Soweit dieses nicht der Fall ist und bei kleineren Unternehmen wird die Verimpfung in Kooperationen mit vor Ort eingerichteten mobilen Testcentern erfolgen.

Der Arbeitgeberverband bittet interessierte Unternehmen um eine möglichst zeitnahe verbindliche Aussage über eine Beteiligung an der Impfaktion unter der Mail-Adresse: post@agv-fulda.de oder Fax unter +49 661 76246.