Energiepreisbremse: Antragsportal der Prüfbehörde freigeschaltet

Bereits im Juli hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darüber informiert, dass PwC und atene die Aufgaben der Prüfbehörde übernehmen und ein zentrales Antragsportal implementiert werden soll. Das zentrale Antragsportal wurde nun freigeschaltet und ist unter https://pruefbehoerde.pwc.de/ erreichbar. Passend dazu hat das BMWK die FAQ aktualisiert. Die aktuelle Fassung ist in der Anlage nachzulesen.

Wie Manfred Baumann als Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Osthessen verdeutlicht, ist eine Registrierung von einer für die Antragstellung bevollmächtigten Person des antragstellenden Unternehmens notwendig, um das Antragsportal nutzen zu können. „Zeitnah sollen über das Antragsportal auch Kollektivvereinbarungen bzw. Selbsterklärungen im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht zum Erhalt von Entlastungssummen von über zwei Mio. Euro eingereicht werden können.“ Die notwendige Funktion, so Baumann, werde in Kürze freigeschaltet. „Bis zur Freischaltung dieser Funktion ist es ratsam, für die Übermittlung der Unterlagen im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht weiterhin die bekannten Postfächer zu nutzen.“

Und weiter heißt es, dass Unterlagen bei Postfächern, die als Übergangslösung eingerichtet wurden, nicht erneut über das Antragsportal eingereicht werden müssen. Diese liegen der Prüfbehörde bereits vor. Weitere Informationen, wie der Registrierungsvorgang abläuft und wie Anträge über das Portal gestellt werden können, sind in den beigefügten FAQ des BMWK unter dem Punkt 5.4. „Technische Fragen zum Antragsportal der Prüfbehörde“ zu finden.