EU-Kommission beabsichtigt, das Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung abzuschwächen und zu verschieben

„Nun also doch: Nachdem sich viele Verbände und Unternehmen lange über das geplante EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) beklagt haben, reagiert die EU-Kommission und will das Gesetz nun um ein Jahr verschieben und deutlich abschwächen.“

Dies verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann und zeigt auf, dass eine Verschiebung des Stichtags für die Regeln auf Juni 2028 Unternehmen mehr Zeit g ibt, sich auf die neuen Auflagen vorzubereiten. Brüssel reagiere damit auf massiven Druck aus der Wirtschaft, die über die bürokratischen Auflagen klagt.

Der Jurist erläutert weiter: „Eigentlich will die EU mit dem Gesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab 2027 für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten in die Pflicht nehmen. Die Kommission schlägt nun vor, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz dann voll greifen. Die betroffenen Firmen sollen zudem nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig. “

Neben dem Lieferkettengesetz wolle die Kommission auch Vorgaben für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung (CSRD) um zwei Jahre verschieben und neu verhandeln. Nach Angaben der Kommission sollen 80 Prozent der bislang Pflicht zur Berichterstattung betroffenen Unternehmen ausgenommen werden.