Fragen und Antworten zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bei der Strom- und Gaspreisbremse

Nochmals nimmt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. Stellung zur Energiepreisbremse. Danach hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun auf Betreiben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hinsichtlich der Energiepreisbremsen seine FAQ aktualisiert. Die aktualisierten FAQ stellt der Arbeitgeberverband zur Verfügung.

AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert: „Die Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarungen können demnach auch als unterzeichnetes Dokument per E-Mail übersendet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig. Die Übersendung an die bereitgestellten Postfächer kann somit in Textform erfolgen, z.B. als Scan der unterschriebenen Erklärung.

Die Klarstellung erfolgte auf Bitten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).“ Außerdem habe das BMWK verdeutlicht, dass bei eigentlich verfristeter, aber innerhalb der Nichtbeanstandungsfrist bis 30. September 2023 erfolgender Einreichung, nicht mit einer Rückforderung wegen verspäteter Abgabe gerechnet werden müsse.