Anstelle der bisherigen Isolationspflicht gilt für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
– Eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
– Ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher als auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt, beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.