Hessen hebt Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. Mitteilt, hat sich die hessische Landesregierung darauf verständigt, die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab heute aufzuheben und hat die aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst.

Anstelle der bisherigen Isolationspflicht gilt für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:

– Eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.

– Ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher als auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt, beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich empfohlen, sich für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Ergänzend erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden.“