Kabinettsbeschluss über Erhöhung des Mindestlohns

Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V nimmt aktuell Bezug auf die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Oktober auf 12,00 Euro je Stunde zu erhöhen. Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann mitteilt, Habe das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, dieser sehe die Erhöhung zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro vor. Manfred Baumann: „Der Beschluss enthält gegenüber dem Referentenentwurf eine Änderung im Bereich der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Bestandteil des Gesetzes sind auch Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.“

Die BDA habe kürzlich das Ergebnis eines verfassungsrechtlichen Gutachtens vorgestellt, dass bei Professor Schorkopf (Universität Göttingen) in Auftrag gegeben worden sei. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung mit dem Auftrag an eine unabhängige Mindestlohnkommission, die Mindestlohnanpassung entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung festzulegen, eine bindende „Systementscheidung“ getroffen habe. „Das Gutachten bestätigt einen schweren Eingriff in die Tarifautonomie und eine Grenzverschiebung zwischen Lohnpolitik und staatlicher Alimentation durch eine veränderte Zielsetzung des Mindestlohns.“ Im Ergebnis gehe es nicht nur um die Höhe des Mindestlohns. Das Vorhaben stelle  Grundprinzipien der Wirtschafts- und Arbeitsordnung in Frage und mache deutlich, dass der Gesetzgeber die Arbeit der Mindestlohnkommission respektieren müsse. Der Eingriff in das Bestands- und Autonomievertrauen der Sozialpartner müsse zumindest durch einen späteren Zeitpunkt der Anhebung und angemessene Übergangsregelungen abgemildert werden.

Abschließend verdeutlicht Manfred Baumann: „Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Nach jetzigem Stand wird der Bundesrat am 8. April 2022 zum Entwurf erstmals Stellung nehmen. Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich Ende April mit der ersten Lesung im Bundestag beginnen.“