Krieg in der Urkaine: Arbeitsmarktzugang für Vertriebene

Eindrucksvoll stellt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. dar, dass seit Beginn des Krieges mehr als zwei Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen seien. Der Rat der Europäischen Union habe bereits am 4. März 2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Die Richtlinie garantiere mit Stichtag des Kriegsbeginns (24.02.2022) aus der Ukraine Vertriebenen Schutz im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre sei möglich. Mit diesem Schutz verbunden sei grundsätzlich der Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungssystem, zu medizinischer Versorgung und existenzsichernden Sozialleistungen.

Dazu erläutert der ARV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Die Ausübung einer Beschäftigung bedarf zwar der Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. Das Hessische Innenministerium hat jedoch die Ausländerbehörden in Hessen angewiesen, bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Massenzustrom-Richtlinie die Beschäftigung grundsätzlich zu erlauben. Die Erlaubnis der Beschäftigung soll im Regelfall als Nebenbestimmung in den Aufenthaltstitel eingetragen werden. Dies gilt auch dann, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Damit wird Ukrainern, die einen Aufenthaltstitel nach der Massenzustrom-Richtlinie erlangen, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfreulicherweise erleichtert.“

Zudem habe das Hessische Innenministerium die Seite „Hessen hilft Ukraine“ mit hilfreichen Informationen für mittelbar oder unmittelbar vom Ukraine-Krieg betroffenen Menschen in Hessen erstellt. Auf der Seite seien Antworten zu aktuell häufig gestellten Fragen („FAQ“) bezüglich Einreise, Aufenthalt, Asyl und Behördenzuständigkeiten zu finden und ebenso Informationen zur Lage in der Ukraine, der Unterbringung von Flüchtlingen, Gesundheitsthemen, Unterstützungsmöglichkeiten sowie weitere Informationen zu Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit. „Die Informationen sind auch in ukrainischer Sprache verfügbar.“