Krieg in der Urkaine: Vielfältige Antworten auf Ihre Fragen als Arbeitgeber

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine stellen sich für viele Arbeitgeber und ihre Beschäftigten aufenthaltsrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, habe die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)  Fragen, die sich hierbei stellen und die bisher an sie herangetragen wurden, anhand der derzeit verfügbaren Informationen in Form von FAQ zusammengefasst. Alle Fachabteilungen der BDA hätten hier den Fragenkatalog ergänzt.

Der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann weist insbesondere auf die Ausführungen zu Ziffer 5 hin: „Aufgrund der Invasion Russlands in die Ukraine haben die Ukraine eine allgemeine Mobilmachung und beispielsweise Polen die mögliche Einberufung von Reservisten angeordnet. Hiervon betroffen können auch in Deutschland Beschäftigte sein. In diesen Fällen greifen für das Arbeitsverhältnis relevante Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes, die nicht nur für deutsche Beschäftigte, sondern gemäß § 16 Abs. 6 ArbPlSchG auch für in Deutschland beschäftigte Ausländer gelten, wenn diese in ihrem Heimatstaat zur Erfüllung ihrer dort bestehenden Wehrpflicht zum Wehrdienst herangezogen werden, wenn diese Staatsangehörige der Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 (BGBl. 1964 II S. 1262) sind und ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.“

Weiterhin teilt Manfred Baumann mit, dass die FAQ fortwährend weiterentwickelt und aktualisiert und mit einem sichtbaren Hinweis auf der Website der BDA www.arbeitgeber.de veröffentlicht würden.