Leitfaden-Reihe zur Künstlichen Intelligenz

Die Arbeitswelt ist fortlaufend von Veränderungen geprägt. Dieser Prozess wird wesentlich beeinflusst von der Globalisierung, der Digitalisierung, der demographischen Entwicklung und dem Wertewandel in der Gesellschaft. Besonders die Digitalisierung schreitet in immer schnellerem Tempo voran und verändert die Arbeitswelt grundlegend – nicht zuletzt aufgrund der Fortschritte, die die Künstliche Intelligenz (KI) in den letzten Jahren gemacht hat. Dass dabei nicht nur die Chancen der KI vielfältig sind, führt in einem Rundschreiben der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Osthessen e.V. aus: „Neben den Chancen bringt die KI jedoch auch neue Herausforderungen für die Arbeitswelt mit sich. Eines ist klar: Am Thema KI wird in den kommenden Jahren kaum ein Unternehmen vorbeikommen und es ist wichtig, sich damit vorausschauend zu beschäftigen. “ Und weiter verdeutlicht Manfred Baumann, dass diese aktuellen Entwicklungen von HESSENMETALL zum Anlass genommen wurden, eine Leitfaden-Reihe zur Künstlichen Intelligenz herauszugeben. „Der Gesamtleitfaden Künstliche Intelligenz soll Hilfestellung für den Umgang mit KI in der Praxis aus verschiedenen Perspektiven geben. Inhaltlich wurden von renommierten Experten fünf Kurzleitfäden verfasst.“

Künstliche Intelligenz – eine Einführung (nicht nur) für FührungskräfteProf. Dr. Buxmann, Technische Universität Darmstadt
Künstliche Intelligenz – ArbeitsrechtProf. Dr. Höpfner, Universität Köln
Künstliche Intelligenz – ArbeitsorganisationProf. Dr. Stowasser, ifaa
Künstliche Intelligenz – BerufsbildungDr. Metzler, Dr. Rusche, IW
Künstliche Intelligenz – DatenschutzDr. Hornung, SKW Schwarz


Der Jurist verweist detailliert auf die einzelnen Module: „Im ersten Teil dieser Reihe führt Prof. Dr. Buxmann von der TU Darmstadt in das Thema ein und behandelt unter anderem die Historie, die Bedeutung und ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz. Im zweiten Teil gibt Prof. Dr. Höpfner von der Universität Köln einen Überblick zum rechtlichen Rahmen und beleuchtet unter anderem die Bedeutung der KI für das Personalwesen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die Möglichkeiten und Problemstellungen bei der Nutzung von KI als Arbeitsmittel. “ Danach gebe Prof. Dr. Stowasser im dritten Teil des Gesamtleitfadens „Künstliche Intelligenz“ einen umfassenden Überblick zu den Potenzialen von KI für die Arbeits- und Ablauforganisation und analysiert deren Bedeutung für die Gestaltungsfelder der Zukunft der Arbeit. „Herr Dr. Metzler und Herr Dr. Rusche vom IW beleuchten im vierten Teil unter anderem die Einsatzmöglichkeiten und Potenziale von KI in der Ausbildung, die Auswirkungen von KI auf die Kompetenzanforderungen in der Industrie und die Bedeutung für die innerbetriebliche Lernkultur und die Ausbildungsmethoden. Im abschließend fünften Teil behandelt Herr Dr. Hornung von der Kanzlei SKW Schwarz die datenschutzrechtlichen Aspekte der KI sowie deren allgemeine Rahmenbedingungen und nimmt zu ausgewählten datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um KI Stellung.“

Zusammenfassend betont Manfred Baumann: „Um einen möglichst hohen praktischen Nutzen zu erreichen, enthält jeder dieser Kurzleitfäden Checklisten, Links und Schaubilder. Dabei liegt der Fokus darauf, wie KI optimal für die Personalarbeit genutzt werden kann und wie Risiken minimiert und rechtliche Fallstricke vermieden werden. Wir danken der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und HESSENMETALL für die Zurverfügungstellung der Leitfaden-Reihe.“ Eine Zusammenfassung der Leitfäden zum Thema KI werden im April 2024 über den Rundschreibendienst zur Verfügung gestellt.