Neue Corona-Regeln in Hessen

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, würden nach mehr als zwei Jahren Pandemie in Hessen ab sofort weitere Corona-Regeln entfallen. Aufgelistet sind nachfolgenden die Regeln, die vorerst bis zum 26. Mai 2022 Gültigkeit haben.

Quarantäne-Dauer wird verkürzt, Freitesten entfällt

– Menschen, die mit Corona infiziert sind, müssen nur noch für fünf Tage in Quarantäne. Sie müssen sich nicht mehr freitesten. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig die Isolation fortzusetzen, bis mindestens 48 Stunden ohne Symptome vergangen sind.

– Außerdem müssen ungeimpfte Haushaltsangehörige von Infizierten nicht mehr automatisch in Quarantäne. Stattdessen wird Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.

– Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Hier muss ein negatives Testergebnis dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Lockerungen an Schulen

– Die Testpflicht in den hessischen Schulen wird aufgehoben – allerdings nicht ab Freitag, sondern erst ab dem 1. Mai. Stattdessen erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal wöchentlich zwei kostenfreie Tests für freiwilliges Testen zu Hause. Diese werden von den Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

– Mit dem 1. Mai entfällt für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich ohne besondere Voraussetzung vom Präsenzunterricht abzumelden. Ausgenommen sind nur diejenigen, die selbst oder deren Haushaltsangehörige bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das wäre zum Beispiel bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche der Fall. Dann ist ein Antrag zu stellen.

– Sonderregelungen für Pausen und den Ganztagsbetrieb entfallen. Auch die Fächer Sport und Musik dürfen wieder ohne Einschränkung stattfinden.

– Schülerinnen und Schüler sind dann auch nicht mehr verpflichtet, den Grund ihrer Erkrankung anzugeben. Lehrkräfte hingegen müssen weiterhin angeben, ob der Grund ihrer Erkrankung Corona ist.