Teillegalisierung des Cannabiskonsums

Über die möglichen Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Arbeitsverhältnis hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bereits erste Informationen gegeben. Jetzt spricht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann eine Empfehlung aus: „Wir raten unseren Mitgliedern, den Cannabiskonsum ebenso wie Alkohol und sonstige Drogen im Betrieb zu verbieten, da der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich ist. Dabei sind etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. “  

Auch ohne ausdrückliches Cannabisverbot dürften Beschäftigte nicht unter Drogeneinfluss arbeiten. So sei es Beschäftigten untersagt, sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Der Jurist verdeutlicht: „Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die erkennbar unter Cannabiseinfluss stehen, nicht arbeiten lassen. Wichtig ist, dass Sie, wie bereits angeregt, die Belegschaft über die Auswirkungen und die rechtlichen Folgen eines Rauschzustands bei der Arbeit informieren.“ Zu diesem Themenspektrum liegt eine Zusammenfassung des Landesverbandes Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände (VHU) vor. Enthalten sind darin die wesentlichen Punkte zum Umgang mit Cannabis und die Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Arbeitsverhältnis.