27 Feb Textform statt Schriftform im Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
Bereits im Januar dieses Jahres hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. über den Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes informiert. Eine der bedeutsamsten Änderungen, so verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann, könnte die Möglichkeit sein, die bisher erforderliche Schriftform für Arbeitsverträge künftig durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen. Und weiter erläutert der Jurist, dass darüber hinaus im Zivilrecht Schriftformerfordernisse vielfach durch die Textform ersetzt werden könnten. „Insgesamt soll die Digitalisierung laut dem Entwurf ‚durch den Verzicht oder die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht‘ vorangetrieben werden.“
Seit Anfang Februar liegt der Beschluss des Bundeskabinetts zum Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz vor. Manfred Baumann: „Der Gesetzentwurf aus dem Bundesbildungsministerium sieht vor, dass Ausbildungsverträge und deren wesentlicher Inhalt in Zukunft in Textform und nicht mehr ausschließlich in Schriftform geschlossen werden können. Dies stellt für viele Ausbildende und ebenso Auszubildende eine sinnvolle Erleichterung dar und wird hoffentlich entsprechend dem oben genannten Referentenentwurf zukünftig auch für Arbeitsverträge und den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen übernommen werden. Dies unterstützt die Digitalisierung der Personalarbeit deutlich.“
Weiter heißt es, dass im Nachweisgesetz vor diesem Hintergrund und im Einklang mit den europäischen Vorgaben endlich klargestellt werden solle, dass Nachweise der wesentlichen Vertragsbedingungen sowie Nachweise von Änderungen solcher Vertragsbedingungen auch in Textform erfolgen können. „Nachweise könnten dann unbürokratisch per E-Mail oder in digitalen Mitarbeiterportalen zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung muss auch im Nachweisgesetz zeitnah nachbessern, damit das Thema Digitalisierung in Deutschland kein Lippenbekenntnis bleibt. “