Übergangsregelung zum Statusfeststellungsverfahren für Honorarlehrkräfte

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, hat der Bundestag hat eine Übergangsregelung zum Statusfeststellungsverfahren für Honorarlehrkräfte verabschiedet, die am 28.02.2025 in Kraft getreten ist. Danach tritt die Versicherungspflicht erst ab dem 1.1.2027 ein, wenn ein Sozialversicherungsträger feststellt, dass eine Lehrtätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss übereinstimmend von selbständiger Tätigkeit ausgegangen sind und die lehrende Person der Sozialversicherungsfreiheit zustimmt. Die Regelung soll laut Gesetzesbegründung ermöglichen, für einen begrenzen Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen.

Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Hintergrund der beschlossenen Übergangsregelung ist, dass seit Beginn des Jahres 2024 die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022  verschärften Kriterien zur Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften zunächst angewandt, aber nach Fachgesprächen zwischen Bundesarbeitsministerium, Deutscher Rentenversicherung Bund und betroffenen Trägern und Verbänden dann vorübergehend ausgesetzt hat. Die Bildungsbranche befürchtet bei einer sozialversicherungsrechtlichen Verengung von Lehrtätigkeiten auf Festanstellungen zum einen Nachforderungen von Sozialbeiträgen, zum anderen auch einen enormen Lehrkräfte-Angebotsrückgang. Die Problematik im Bereich der Honorardozenten kann grundsätzlich auch in anderen Bereichen (z.B. externe IT-Fachkräfte), aber auch bei Fachkräften in der betrieblichen Aus- und Fortbildung auftreten. Die bis zum 31.12.2026 befristete Übergangsregelung schafft kurzfristig Planungs- und Rechtssicherheit für Träger und Dozenten.“

Das Zustimmungserfordernis des Honorardozenten Monate oder Jahre nach Vertragsschluss sei jedoch kritisch zu sehen. Um zu einer langfristigen Lösung zu kommen, müsse der seit Sommer 2024 geführte Prozess der Fachgespräche zwischen Bundesarbeitsministerium, Deutscher Rentenversicherung Bund und betroffenen Trägern sowie Verbänden fortgesetzt werden. Wenn eine Regelung gefunden werden soll, muss diese grundsätzlich so gewählt werden, dass sie allgemein auch für andere Branchen und Bereiche gelten kann. Eine reine „Lex Honorardozenten“ wäre abzulehnen.