Mehrfach hat der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. über die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und über die neue Verwaltungspraxis informiert, nun die noch offenen Anträge auf Verdienstausfallentschädigung während der Coronapandemie abzulehnen. Inzwischen sind dazu Revisionen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig .
Dazu verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Die hessische Landesregierung hat inzwischen die von uns geforderte Zusicherung abgelehnt, alle aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BAG in Hessen erlassenen ablehnenden Bescheide von Amts wegen wieder aufzugreifen und neu zugunsten der Unternehmen zu entscheiden, wenn sich durch eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts oder durch rückwirkende Gesetzesänderung eine günstigere Rechtslage ergibt. Nach Ansicht der Landesregierung gebe es für die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte ausreichende Verfahrensmöglichkeiten. “
Seine Empfehlung: „Wir empfehlen allen Empfängern ablehnender Bescheide weiterhin, unbedingt Widerspruch einzulegen. Nach Auskunft der Landesregierung würden die Gesundheitsämter Entscheidungen über Widersprüche im Hinblick auf eine mögliche Rechtsprechungsänderung aussetzen, weshalb Arbeitgeber nicht klagen müssten. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet voraussichtlich am 09.10.2025 in der Sache. Wir setzen uns auch weiterhin über unseren Dachverband Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für eine rückwirkende Gesetzesänderung ein.“