Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen, Neuregelungen und Befristungen, die im Jahr 2026 wirksam werden oder enden, bietet der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. in seinem jüngsten Rundschreiben.
Zum 1. Januar 2026 und im Laufe des Jahres werden in den Bereichen Arbeitsmarkt und Erwerbsmigration sowie Alterssicherung, Gesundheit und Pflege einige Änderungen in Kraft treten. Wenngleich der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann bereits im Laufe des vergangenen Jahres über die einzelnen Vorhaben informiert hat, gibt eine Zusammenfassung vor dem Hintergrund der Komplexität detailliert Aufschluss. Dazu hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwei Zusammenfassungen erstellt, die der AGV zur Verfügung stellt. Diese enthalten auch Ausführungen zu laufende Gesetzgebungsverfahren, die im nächsten Jahr fortgeführt werden.
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