29 Juni Anwendbares Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten
Dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sein Merkblatt zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht bei einem grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten aktualisiert hat, erläuterte jetzt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V.. Grundlage für die vorgenommenen Änderungen ist die neue multilaterale Rahmenvereinbarung, welche die Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums...