15 Okt Bundesarbeitsgericht entscheidet über Betriebsrisiko und staatliche Lockdown-Verfügungen
Der Arbeitgeberverband Osthessen nimmt Stellung zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2021. In dem Urteil heisst es, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten gegenüber keine Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs schulde, soweit er seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Coronapandemie vorrübergehend...