17 März Aktuelle Hinweise der Bundesarbeitsagentur für Arbeit
Bereits bekannt ist, dass seit 1. Januar 2023 die Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die erforderlichen Daten werden dabei über das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) übermittelt.Wie der Arbeitsgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, werden...