18 Apr. Aufenthaltstitel bei Weiterbeschäftigung von ukrainischen Staatsangehörigen
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, wurde mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung nun geregelt, dass die am 01. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländerinnen und Ausländer automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden....