12 März Pflegeversicherungsbeitrag: Digitales Verfahren zum Nachweis der Kinderzahl
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, muss seit dem 1. Juli 2023 der Arbeitgeber in der gesetzlichen Pflegeversicherung den Beitragssatz nach der Kinderanzahl des Arbeitnehmers differenzieren. Dafür gilt bis zum 30.06.2025 ein vereinfachtes Verfahren. In diesem Übergangszeitraum gilt der Nachweis für Kinder auch dann als erbracht,...