23 Dez. Informationspflicht für Arbeitgeber bei Anwerbung aus dem Ausland ab 1. Januar 2026
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, sind Arbeitgeber ab 1. Januar 2026 verpflichtet, Drittstaatsangehörige bei der Anwerbung aus dem Ausland über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu informieren. Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann dazu erläutert, gilt die Informationspflicht nicht...