03 März Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, gelten entsprechend der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (Corona-EinreiseV) ab sofort keine Staaten und Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Zudem lege die Verordnung neue Kriterien zur Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenennachweisen fest. Diese neuen Festlegungen seien allerdings nur im...