28 Juni Rückwirkende Anpassung der Kurzarbeitergeld-Berechnungstabellen
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, wurden durch das rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2022 u. a. der Steuergrundfreibetrag von 9.984,00 € auf 10.347,00 € und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € auf 1.200,00 € erhöht. Dies wirkt sich nicht nur auf...