23 Aug. Annahmeverzug des Arbeitgebers nach negativem Corona-Test
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einer Entscheidung vom 10. August 2022 einem nicht erkrankten Urlaubsrückkehrer aus einem RKI-Risikogebiet den Anspruch auf Annahmeverzugslohn zugesprochen. Hintergrund dazu war, dass nach Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie zusätzlich ärztlich attestierter Symptomfreiheit dieser Arbeitnehmer nicht der Quarantänepflicht unterlag, aber infolge...