29 Sep. Geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung: Was Arbeitgeber ab sofort beachten müssen
Bereits Anfang September hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. dargestellt, das die befristete Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25.06.2021 am 10.09.dieses Jahres ausläuft. Wie Manfred Baumann als Geschäftsführer verdeutlicht, sei jetzt eilig vom Kabinett eine Nachfolgeregelung etabliert worden, die bis zum 24.11.2021 Gültigkeit...