24 Mai Neue Arbeitsmedizinische Regel zu Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
Vor dem Hintergrund der Relevanz für die betriebliche Praxis hat der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. aktuell die neue Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.4 zu „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ vorgestellt. Danach hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl Nr. 18, 17. April 2024, S. 369) die neue Arbeitsmedizinische...