27 Juli Arbeitsplatzerhaltungspflicht bis 30. April 2025
Bereits im Dezember 2022 und Januar 2023 hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e. V. darüber informiert, dass Unternehmen, die hohe Entlastungssummen auf Grund der Energiepreisbremsen in Anspruch nehmen wollen, bis Ende Juli 2023 eine entsprechende Erklärung zur Arbeitsplatzsicherung abgeben müssen. Der AGV hat daher E-Mail-Postfächer eingerichtet...