27 Juni Bundeskabinett beschließt Zugangsverordnung Kurzarbeitergeld
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. erläutert, hat das Bundeskabinett die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung mit folgenden befristeten Regelungen belegt. So bleibt das Mindestquorum der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die im jeweiligen Kalendermonat von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind, auf mindestens...