27 März EuGH zu Dienstfahrten: Auch passive Fahrtzeiten (Beifahrer) sind Arbeitszeit
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Einordnung von Reisezeiten im Arbeitsverhältnis weiter konkretisiert und dabei eine weite Auslegung des Arbeitszeitbegriffs bestätigt: Insbesondere, so heißt es vom AGV, hat er klargestellt, dass auch passive Reisezeiten – etwa als Beifahrer –...