03 Feb. Erweiterung des Kinderkrankengeldanspruchs ab 1. Januar 2024
Eine erfreuliche Nachricht kommt vom Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bezüglich des Kinderkrankengeldes: Die Ansprüche werden für die Jahre 2024 und 2025 erhöht und zusätzlich zeitlich unbefristet um die stationäre Mitaufnahme von Eltern erweitert. Die Erweiterungen des Kinderkrankengeldanspruchs traten zum 1. Januar 2024 in Kraft.Dazu erläutert der...