14 Aug. Neues SV-Meldeportal ab 4. Oktober 2023
Für die Sozialversicherungsträger besteht nach § 95a SGB IV die gesetzliche Pflicht, Arbeitgebern eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. aktuell hin. Bislang, so verdeutlicht AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann, stellt die ITSG...