27 Apr Katalog und Infos zu Testangebotspflicht
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, ist am 23. April die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Neu ist in dieser Fassung die Testangebotspflicht für Arbeitgeber in § 5 der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit mindestens zwei Testangeboten pro Kalenderwoche.Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat branchenübergreifend einen Frage- und...