07 März Mutterschaftsanpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. hatte bereits Anfang Februar über das Mutterschaftsanpassungsgesetz berichtet. Das Gesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer...