23 Dez. Neue BA-Anweisungen zum Kurzarbeitergeld: Auf 24 Monate verlängerte Bezugsdauer
Über zwei neue Weisungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) berichtet nachfolgend der Arbeitgeberverband Osthessen e.V.:Die BA stellt zur Möglichkeit der Inanspruchnahme der auf bis zu 24 Monate verlängerten Bezugsdauer bis zum 31. März 2022 klar, dass der Anspruch besteht, wenn in dem jeweiligen Betrieb spätestens der März...