14 Apr. Vielfältige Details zur Testangebotspflicht berücksichtigen
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen aktuell mitteilt, sind durch die Einführung der bundesweiten Testangebotspflicht für Unternehmen vielfältige Details zu berücksichtigen. Der Arbeitgeberverband beschreibt dies im Folgenden: I. Verpflichtendes Testangebot Alle Arbeitgeber müssen Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten....